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Wichtige Informationen für Hilfesuchende

Als sogenannte Geistheilerin, der keinem anerkannten Heilberuf angehört und insbesondere nicht als Heilpraktikerin zugelassen ist, bin ich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) dazu verpflichtet, Sie auf folgende Punkte aufmerksam zu machen:

  1. Ich führe an Ihnen keine Behandlung im medizinischen Sinne durch. Als Geistheilerin versuche ich, auf energetisch-spirituellem Wege Ihre Selbstheilungskräfte zu stärken – gelingt dies, so bin in unserer Beziehung nicht ich die eigentliche Heilerin, sondern Sie selbst.
  2. Ärztliche Maßnahmen kann und darf ich nicht ersetzen. Ich arbeite nicht in Konkurrenz zu Ärzten, sondern komplementär, d.h. ergänzend. Ich werde Sie nicht veranlassen, ärztliche Konsultationen und/oder Behandlungen hinauszuzögern oder zu unterlassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ich empfehle Ihnen keine Arzneimittel und enthalte mich jeglichen Ratschlags, Arzneimittel abzusetzen oder anders einzunehmen als ärztlich verordnet.
  3. Ich stelle Ihnen keine Diagnosen. Weder darf ich dies, noch ist es für Geistiges Heilen erforderlich.
  4. Linderung oder gar Heilung darf ich Ihnen nicht versprechen.

Ich danke Ihnen
Heike Keller